Die Steuerberatungsgesellschaft bietet zahlreiches Spektrum an Leistungen für Unternehmer sowohl im polnischen als auch im europäischen Steuerrecht. Wir betreuen Sie von Anfang an, bereits bei der Wahl der Unternehmensform. Bei der Vorbereitung von Analysen für Sie achten wir vor allem auf die Wahl der besten steuerlichen Möglichkeiten, auf die Kosten die mit der Unternehmensform verbunden sind aber auch auf die wirtschaftliche Sicherheit ihres Unternehmens.

Wie helfen Ihnen alle aktuelle steuerliche Angelegenheiten zu erledigen. Wenn es nötig wird, stellen wir für sie ein Rechtsgutachten, antworten auf alle aufgeworfenen Fragen und helfen bei der Kommunikation mit ihrem Finanzamt.

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Unsere Steuerberatungsgesellschaft bietet folgendes Spektrum an Leistungen dar:

Recht

Handelsrecht

  • steuerliche Beratung bei der Wahl der Unternehmensform
  • die Umwandlung einer Unternehmensform
  • Unternehmensverbindung
  • Unternehmenstrennung

Steuerrecht

  • Steuerberatung
  • Vertretung von Kunden vor Ämtern und Institutionen sowohl
    im Inland als auch im Ausland in steuerlichen Angelegenheiten

Für Existenzgründer

Planung, um ein Geschäft zu beginnen

  • Beratung der Unternehmensform bei der Berücksichtigung von der,
  • Erledigung von allen Angelegenheiten, die mit der Unternehmensgründung sind in Polen, auch in Deutschland,
  • Vorbereitung und Analyse von Verträgen, Rechtsberatung, Unterstützung bei Verhandlungen mit ausländischem Partner

Laufende wirtschaftliche Aktivitäten

  • Vertretung vor polnischen und deutschen Ämtern und Institutionen in steuerlichen Angelegenheiten
  • termingerechte Antwortstellung für alle Anträge und Steuererklärung sowohl in Polen als auch in Deutschland
  • Optimalität der Besteuerung
  • Aufklärung von allen Angelegenheiten genau der Einstellung von Arbeiter in Polen wie auch in Deutschland wie auch die Abrechnung
  • Unterstützung in Kontakten mit Spezialisten anderer Rechtsgebiete, Schulungen und Infoveranstaltung leicht Änderungen auch im
  • Deutschen als auch im polnisches Recht
  • Rückerstattung von Mehrwersteuer